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    Weitere Erleichterungen beim Trainingsbetrieb

    Es gibt weitere Erleichterungen für das Badminton-Training: Die bisherige Obergrenze von 10 Spielern pro Trainingsgruppe entfällt.
    Nun orientiert sich die Anzahl der Trainingsteilnehmer an der jeweiligen Sportart. Somit müssen wir keine zwei Zeitschichten mehr durchführen, sondern es können alle Felder durchgängig besetzt werden. Weiterhin sind allerdings Teilnehmerlisten zu führen (liegen aus) und die bestehenden Hygieneregeln einzuhalten. Auch sind die Duschräume bis auf weiteres gesperrt. Ansonsten ähnelt das Training aber schon wieder sehr dem "alten" Stand...
    WICHTIG: Wir belassen es ebenfalls (bis auf weiteres) bei einem Trainingsbeginn von 19 Uhr! Wer es erst zu 19:30 Uhr schafft, stellt auch kein Problem dar...

    Eckpunkte für die Vorbereitung auf die Wiederaufnahme des Liga- und Wettkampfbetriebs vom 12.August 2020:

    Auch und gerade in der herausfordernden Zeit der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass der gemeinnützige Sport seine vielschichtige und wertvolle gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger, wahrnehmen kann. Gleichzeitig gilt es aber auch, das Infektionsgeschehen weiter im Blick zu behalten. Unter der Voraussetzung eines weiterhin gemäßigten Infektionsgeschehens in Schleswig-Holstein sollen die nächsten Schritte die folgenden sein:

    1.    Zum 19. August 2020 soll auch für Kontaktsport das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen, unabhängig von der Frage, ob Freizeit-, Breiten-, Leistungs- oder Spitzensport ausgeübt wird, ermöglicht werden. Die Anzahl der Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer orientiert sich an der jeweiligen Sportart. Die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei Liga- und Wettkampfbetrieb richtet sich nach den Vorgaben des Veranstaltungsstufenkonzepts.
    2.    Die Kontaktnachverfolgung der am Sport Beteiligten ist lückenlos sicherzustellen. Ein sportartspezifisches Hygienekonzept ist im Vorwege zu erstellen und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Das Hygienekonzept trifft neben den Regelungen des eigentlichen Sportbetriebs auch Aussagen zur Nutzung von Gemeinschaftsanlagen wie Duschen und Umkleiden.
    Für die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern bei Liga- und Wettkampfbetrieb (derzeit nur im Außenbereich) ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygienekonzept zu erstellen.
    Die Hygienekonzepte sollen zu einer Minimierung des Risikos der Infektionsübertragungen beitragen, Infektionen können jedoch dadurch nicht restlos ausgeschlossen werden.
    3.    Die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände sind Handlungsgrundlage für die Durchführung von Training und Wettkämpfen.
    4.    Sollten die Infektionszahlen wieder dynamisch ansteigen, so werden die auf der Grundlage dieser Eckpunkte getroffenen Maßnahmen bei Bedarf unter Beteiligung der Sportverbände angepasst.

     


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